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Einführung einer Zeiterfassung

Andi* führte die Arbeitszeitkontrolle auf einem physischen Stundenzettel. Jeder seiner Mitarbeitenden füllte wöchentlich einen Zeitrapport von Hand aus. Die Zeiten liessen sich weder auswerten noch konnten systematische Zuschläge, Sollzeiten oder Regeln hinterlegt werden. Zusätzlich gab es im Unternehmen von Andi* keine Richtlinien zur Zeiterfassung. Immer wieder kamen Fragen zur Erfassung von Ferien, Abwesenheiten oder Teilzeitarbeit auf.

Wir von MH Personal & Payroll GmbH haben die Firma von Andi* bei der Einführung einer elektronischen Arbeitszeitkontrolle begleitet. Dieser Prozess ging von der Ausarbeitung des Anforderungskatalogs über die Auswahl des richtigen Softwareanbieters bis hin zur Aufsetzung des Systems und Schulung der Mitarbeitenden sowie Führungskräfte. Ausserdem haben wir mit der Geschäftsleitung ein gültiges Zeiterfassungsreglement gestaltet und die Prozesse definiert.

Fazit: Die korrekte Erfassung von Arbeitszeiten ist bis auf Ausnahmen (z.B. höhere leitende Angestellte) in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Wird dies nicht eingehalten, kann der Mitarbeitende mit Vorlegen einer plausiblen Auflistung seiner Arbeitsstunden die damit verbundenen Rechte einfordern. Dies bis 5 Jahre zurück. Darum empfehlen wir eine elektronische Arbeitszeitkontrolle und ein damit verbundenes Zeiterfassungsreglement.

*Andi steht auch für Monika, Peter und alle Unternehmer in der gleichen Situation.

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