Struktur, wo es menschelt.

Wann ist eine Referenzauskunft erlaubt?

Bei Hans hat sich Jemand beworben, der in einer früheren Anstellung bei einem seiner Konkurrenten Peter gearbeitet hat. Die beiden Inhaber treffen sich ab und zu und tauschen sich aus. Hans nutzt einer dieser Gelegenheiten und fragt Peter über den Bewerber aus. Er will wissen wie, dieser gearbeitet hat und was er für ein Mensch er ist. Peter plaudert aus dem Nähkästchen und gibt bereitwillig Auskunft.

Sind solche Auskünfte erlaubt? Wie sieht das rechtlich aus?

Gestützt auf Art 12 des Datenschutzgesetztes sind Auskünfte an Dritte gegen den Willen oder ohne Wissen des Arbeitnehmers nicht zulässig, sondern nur erlaubt, soweit der Arbeitnehmer den früheren Arbeitgeber dazu ermächtigt hat. Und es gelten die gleichen Grundsätze wie für das Arbeitszeugnis auch. Die Auskunft muss wahr und wohlwollend erteilt werden.

Hier darf also Peter keine Informationen weitergeben, sofern er die Erlaubnis des ehemaligen Mitarbeiters nicht eingeholt hat.

Tipp der HR-Expertin:

Hans kann den Bewerber explizit fragen ob er bei seinem früheren Arbeitgeber um Referenzen anfragen darf. Hat der Bewerber nichts zu verbergen wird er es ihm sicherlich erlauben. Für den Bewerber ist es ratsam seinen ehemaligen Chef Peter über diese Erlaubnis zu informieren. So weiss Peter, dass er offiziell Auskunft geben darf.

Falls der Bewerber es nicht erlaubt, dass sein ehemaliger Chef eine Referenzauskunft gibt, wäre ich vorsichtig und würde vom Bewerber wissen wollen warum er der Anfrage nicht zustimmt.
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