Struktur, wo es menschelt.

Quellensteuer – Revision 2021

Quellensteuer – Revision 2021

Ziel der Quellensteuerrevision per Januar 2021 ist die Beseitigung von Ungleichbehandlung zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen. Ausserdem dient die Revision dazu die Verrechnung schweizweit zu vereinheitlichen. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen.

Die Abrechnung erfolgt neu im Monatsmodell. Ausgenommen davon sind die Kantone Tessin, Freiburg, Genf, Waadt und Wallis, welche im Jahresmodell abgerechnet werden.

Neu müssen Arbeitgeber mit den massgebenden Kantonen abrechnen. Dies ist wie folgt geregelt:

  • Wohnsitz in der Schweiz: Wohnsitzkanton des Arbeitnehmers
  • Wohnsitz im Ausland: Sitzkanton des Arbeitgebers oder Betriebsstätte
  • Wochenaufenthalter: Wochenaufenthaltskanton

Der Quellensteuercodes D entfällt und ist nicht mehr anwendbar für Nebenerwerbseinkünfte. Für Ersatzeinkünfte (z. B. Taggelder), welche nicht durch Arbeitgebende an die Quellensteuer ausgerichtet werden, gilt Tarifcode G.

Ist ein Arbeitnehmer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern tätig, ist das satzbestimmende Einkommen für jedes Arbeits-bzw. Versicherungsverhältnis zu ermitteln.

Das Satzbestimmende Einkommen wird auch angewendet, wenn eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten ausserhalb der Schweiz verrichtet werden oder wenn man Ersatzeinkünfte erhält.

Das satzbestimmende Einkommen wird auch bei unregelmässigen Einsätzen (Stundenlöhner usw.) angewendet.

In der Schweiz ansässige Personen können eine freiwillige Veranlagung bis 31. März des Folgejahres beim Quellensteueramt verlangen.

Im Ausland ansässige Personen können bis am 31. März des Folgejahres eine Veranlagung beim Quellensteueramt verlangen, wenn der überwiegende Teil der Einkünfte in der Schweiz steuerbar ist.

In der Schweiz ansässige Personen werden automatisch ordentlich veranlagt, ab einem Jahresbruttoeinkommen von CHF 120’000.00.

Wir beraten Sie gerne in diesen oder anderen Personalfragen. Kontaktieren Sie uns.

Beitrag teilen:

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Keinen Beitrag mehr verpassen?
Sie können sich auch jederzeit wieder von unserem Newsletter abmelden!

Ähnliche Artikel

Wenn Vereine Arbeitgeber werden

Wenn Vereine Arbeitgeber werden In diesem Artikel greifen wir Fragestellungen auf, welche Vereine betreffen. Schnell können diese nämlich in eine arbeitgeberähnliche Stellung gelangen und müssen

Fragen rund um Familienzulagen

Familienzulagen werfen sowohl in den Unternehmen wie auch bei Mitarbeitern immer wieder Fragen auf. Hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst: Stehen einem bei Krankheits- oder Unfallabsenzen

Quellensteuer – Revision 2021

Quellensteuer – Revision 2021 Ziel der Quellensteuerrevision per Januar 2021 ist die Beseitigung von Ungleichbehandlung zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen. Ausserdem dient die Revision

Newsletter!

Es ist ganz einfach: Alles, was wir brauchen, ist Ihre E-Mail und Ihre ewige Liebe. Aber wir begnügen uns mit Ihrer E-Mail.

HINWEIS: Sie werden anschliessend eine E-Mail von uns erhalten, worin Sie schlussendlich durch Klicken auf den Bestätigungslink den Newsletter abonnieren.
Sie können sich auch jederzeit wieder vom Newsletter abmelden.

NEWSLETTER?

Es ist ganz einfach: Alles, was wir brauchen, ist Ihre E-Mail und Ihre ewige Liebe.

Aber wir begnügen uns mit Ihrer E-Mail.

HINWEIS: Sie werden anschliessend eine E-Mail von uns erhalten, worin Sie schlussendlich durch Klicken auf den Bestätigungslink den Newsletter abonnieren.
Sie können sich auch jederzeit wieder vom Newsletter abmelden.