Struktur, wo es menschelt.

Wie können AHV-Beiträge nachbezahlt werden?

Andi* bekommt nachträglich eine Forderung eines Mitarbeiters, bei welchem er vergessen hat die AHV-Beiträge zu entrichten. Muss Andi* mit einer Nachforderung und einer Strafe rechnen? Peter* war in seinen jungen Jahren auf einer langen Weltreise und bemerkt mit 50 Jahren, dass ihm bei der AHV Beitragsjahre fehlen. Ursula* ist ledig und seit 10 Jahren erwerbslos. Auch sie stellt fest, dass ihr Beitragsjahre bei der AHV fehlen. *Andi, Peter und Ursula sind frei erfunden und stehen stellvertretend für Leute in der selben Situation.

Können nun dieses Beiträge nachbezahlt werden?
Fehlende AHV Beiträge können innert fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das sie geschuldet sind, durch Verfügung geltend gemacht werden. Nach dieser Frist können sie nicht mehr eingefordert oder entrichtet werden. Diese fehlenden Beiträge können zu einer späteren Rentenkürzung führen. Sollte nun die Verjährungsfrist für Nachzahlungen abgelaufen sein, steht es Ihnen immer noch frei Alternativen für Ihre Vorsorge zu prüfen. Dies ist übrigens auch ohne Beitragslücken ratsam.
Wie können Sie sich nun gegen Beitragslücken bei der AHV schützen?
Wir empfehlen mindestens alle fünf Jahre einen Auszug aus dem individuellen Konto der AHV zu verlangen. Auch wenn auf der Lohnabrechnung die AHV-Beiträge abgezogen sind, heisst das noch lange nicht, dass Ihr Arbeitgeber diese Beiträge auch entrichtet hat. Der Auszug kann Online über folgenden Link bestellt werden: Link für Kontoauszug Wenn sie eine längere Reise unternehmen oder für längere Zeit erwerbslos sind, informieren Sie sich über allfällige Beitragslücken bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts. Keine Beitragslücken entstehen, wenn Ihr Ehepartner mindestens den doppelten AHV-Mindestbeitrag von CHF 482.- pro Jahr entrichtet. Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen Personalrelevanten Themen? Wir beraten Sie gerne.      
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