Struktur, wo es menschelt.

Wie können Arbeitnehmer ihr verlorenes Pensionskassenguthaben (Freizügigkeitsleistung) wiederfinden?

Dominik hat seit Beginn des 25. Altersjahr Lohnbeiträge für die Pensionskasse bezahlt. Grosse Gedanken hat er sich darüber nie gemacht. Auch bei seinen Arbeitgeberwechseln nicht. Nun mit 45 Jahren fragt er sich wo sein ganzes Geld geblieben ist. Nur noch wenige Angestellte verbringen ihr ganzes Arbeitsleben im gleichen Unternehmen. Die grosse Mehrheit der Arbeitnehmer wechselt mehrmals. Im Durchschnitt alle vier bis sieben Jahre. Oft gehen beim Stellenwechsel Pensionskassengelder verloren. Der Arbeitnehmer muss nämlich die Pensionskasse informieren wohin die Freizügigkeitsleistung überwiesen werden soll. Als Arbeitgeber können Sie ihre Mitarbeiter in einem Austrittschreiben ausdrücklich über den Transfer der Freizügigkeitsleistung informieren. Oft stellen die Vorsorgeeinrichtungen sogar spezielle Merkblätter zur Verfügung.
Wohin fliessen die vergessenen Freizügigkeitsleistungen?
Erhält die Pensionskasse keine Information, was mit dem Guthaben geschehen soll, muss sie die Freizügigkeitsleistung spätestens zwei Jahre nach dem Austritt des Arbeitnehmers an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überweisen. Diese Stiftung verwaltet die Freizügigkeitsleistung, bis sich der rechtmässige Besitzer meldet und das Geld wieder in seine Vorsorgeplanung integriert.
So finden Sie die verlorenen Gelder?
Wer sich nicht sicher ist, ob sämtliche Freizügigkeitsleistungen bei Arbeitgeberwechsel in die neue Vorsorgeeinrichtung mitgenommen wurden, kann bei der Zentralstelle 2. Säule mittels Formular «Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule zu Guthaben aus der beruflichen Vorsorge» relativ einfach nachforschen. Die gefundenen Pensionskassengelder können anschliessend in die aktuelle Vorsorgeeinrichtung integriert werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche Ihrer Freizügigkeitsgelder. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
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