Struktur, wo es menschelt.

Die Probezeit – ein viel diskutiertes Thema im Praxisalltag

Im Personalalltag werden Situationen rund um die Probezeit viel diskutiert. Nachfolgend einige Beispiele:

Andi* hat einen Mitarbeiter angestellt. Über die Probezeit wurde weder gesprochen noch wurde sie schriftlich vereinbart. Nach sechs Wochen realisiert Andi*, dass er sich wieder von dem Mitarbeiter trennen möchte. Es passt einfach nicht. Kann davon ausgegangen werden, dass der Mitarbeiter sich noch in der Probezeit befindet? Oder greift hier bereits die längere Kündigungsfrist?

Andi* hat möchte seinen Lernenden nach Abschluss der Lehre weiter beschäftigen. Im Arbeitsvertrag vereinbart er erneut eine Probezeit für drei Monate. Ist das zulässig?

Andis* Mitarbeiter bezieht während der Probezeit zwei Wochen Ferien. Verlängert sich die Probezeit nun automatisch um diese Zeit?

*Andi steht stellvertretend für Silvio, Peter, Susanne und alle Unternehmer/innen in der gleichen Situation.

 

Dauer der Probezeit

Gemäss Gesetz gilt bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen der erste Monat als Probezeit. Schriftlich kann die Probezeit verkürzt, ganz wegbedungen oder auf höchstens drei Monate verlängert werden. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es keine Probezeit gemäss Gesetz. Wollen die Parteien dennoch eine Probezeit vereinbaren, müssen sie dies schriftlich festhalten.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Eine Verlängerung der Probezeit auf mehr als drei Monate ist nicht zulässig. Wird die Probezeit trotzdem auf mehr als drei Monate vereinbart, gilt ab dem vierten Anstellungsmonat bis zum Ende der zu langen Probezeit automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat.

Wird die Probezeit hingegen infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht effektiv verkürzt, so führt dies zu einer entsprechenden Verlängerung der Probezeit.

Beim Bezug von Ferien verlängert sich die Probezeit nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss mit dem Bezug der Ferien einverstanden sein und ist dafür verantwortlich den Mitarbeiter trotz Ferienbezug ausreichend kennenzulernen. Vertraglich wäre jedoch eine Verlängerung der Probezeit um die Dauer der Ferien möglich, wenn die Probezeit dadurch effektiv nicht mehr als drei Monate dauert.

 

Darf der Arbeitgeber kündigen, wenn die Arbeitnehmerin während der Probezeit erkrankt oder verunfallt?

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit jederzeit innerhalb von sieben Tagen kündigen. Dies auch wenn der Arbeitnehmer erkrankt oder verunfallt. Die gesetzlichen Sperrfristen gelten während der Probezeit nicht.


Der Arbeitnehmer wird während der Probezeit krank. Bekommt er trotzdem einen Lohn?

Hier kommt es auf die vertraglichen Regelungen an. Das Gesetz sieht bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen während der Probezeit nicht unbedingt eine Lohnfortzahlung bei Krankheit vor. Jedoch gibt es hier in der Praxis je nach Fall immer wieder Interpretationsspielraum. Viele Unternehmen haben eine Krankentaggeldversicherung. Somit sind die entsprechenden Versicherungsbedingungen massgebend. Diese sehen eine Lohnfortzahlung in der Regel ab dem 30. Tag vor. Das ist aber individuell unterschiedlich.

Der Arbeitnehmer verunfallt während der Probezeit. Wie ist die Lohnfortzahlung? verunfallt?

Der obligatorische Unfallversicherungsschutz besteht ab dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer erhält somit seine Lohnfortzahlung von der Unfallversicherung ab dem dritten Tag.

Was gilt, wenn die Arbeitnehmerin vor Stellenantritt verunfallt?

Der Versicherungsschutz des neuen Arbeitgebers beginnt erst ab dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses. Verunfallt die Arbeitnehmerin vor Beginn des Versicherungsschutzes, kommt allenfalls die Versicherung des bisherigen Arbeitgebers zum Zug. Die Versicherungsnachdeckung beträgt einen Monat nach Austritt.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei einer Kündigung während der Probezeit?

Ja. Der Anspruch auf Ausstellung eines vollständigen Arbeitszeugnisses, das sich über Art und Dauer sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht, besteht auch während der Probezeit. Zu bedenken gilt es jedoch, dass ein solches Arbeitszeugnis nach einer so kurzen Anstellungsdauer wenig aussagekräftig sein wird.

Darf bei einem Übertritt in eine andere Abteilung beim selben Arbeitgeber eine neue Probezeit vereinbart werden?

Eine neue Probezeit darf in dieser Situation nur in Ausnahmefällen vereinbart werden. Zulässig ist eine Probezeit, wenn der Arbeitnehmer eine völlig andere Funktion übernimmt, so dass die Arbeitgeberin ein nachvollziehbares Bedürfnis hat, die Fähigkeiten des Arbeitnehmers für diesen Arbeitsplatz kennenzulernen. Keine neue Probezeit darf vereinbart werden, wenn ein Lernender nach Abschluss seiner Ausbildung bei der gleichen Arbeitgeberin einen normalen Arbeitsvertrag erhält.

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