Max arbeitet seit zwei Jahren bei Andi’s* Firma. In den letzten Skiferien brach er sich den Oberschenkelknochen. Max musste daraufhin ins Spital und später folgte ein längerer Aufenthalt in der Reha-Klinik. Insgesamt fiel er darum für sechs Monate aus.
Nach dem Reha-Aufenthalt und der Ruhephase zu Hause konnte Max dann endlich wieder bei der Arbeit erscheinen. Dort staunte er jedoch nicht schlecht, als er sah, dass sein Jahres-Feriensaldo während der Unfallabsenz geschrumpft ist. Komisch, dachte er sich. Wie ist das nur möglich?
* Andi steht auch für Petra, Thomas, Roger, Peter und viele andere Unternehmer/innen die grosse Verantwortung tragen.
Andi’s Rechtsgrundlage
Gemäss Art. 329b OR kann der Ferienanspruch bei Absenzen wie folgt gekürzt werden- Absenz aus eigenem Verschulden des Arbeitnehmers (z.B. unbezahlter Urlaub, Naturkatastrophen) vom ersten vollen Monat der Verhinderung an.
- Unverschuldeter Absenz aus persönlichen Gründen (Krankheit, Unfall, Militärdienst) vom zweiten vollen Monat der Verhinderung an.
- Absenz wegen Schwangerschaft und Niederkunft vom dritten vollen Monat der Verhinderung an.