Dominik hat seit Beginn des 25. Altersjahr Lohnbeiträge für die Pensionskasse bezahlt. Grosse Gedanken hat er sich darüber nie gemacht. Auch bei seinen Arbeitgeberwechseln nicht. Nun mit 45 Jahren fragt er sich wo sein ganzes Geld geblieben ist.
Nur noch wenige Angestellte verbringen ihr ganzes Arbeitsleben im gleichen Unternehmen. Die grosse Mehrheit der Arbeitnehmer wechselt mehrmals. Im Durchschnitt alle vier bis sieben Jahre.
Oft gehen beim Stellenwechsel Pensionskassengelder verloren. Der Arbeitnehmer muss nämlich die Pensionskasse informieren wohin die Freizügigkeitsleistung überwiesen werden soll.
Als Arbeitgeber können Sie ihre Mitarbeiter in einem Austrittschreiben ausdrücklich über den Transfer der Freizügigkeitsleistung informieren. Oft stellen die Vorsorgeeinrichtungen sogar spezielle Merkblätter zur Verfügung.
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Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub bei gleichgeschlechtlichen Ehen Am 26. September 2021 hat das Schweizer Stimmvolk der Ehe für alle zugestimmt. Damit wird die Ehe von gleichgeschlechtlichen
Eine Antwort
Danke Martina, dass Du die AN darauf hinweist. Wir erhalten bald täglich solche anfragen.
Gruss Petra