«Die Schweiz steht vor einer bitterkalten Woche. Wegen der Bise fühlen sich die Minustemperaturen noch viel kälter an.»
So wird das Wetter diese Woche in den Prognosen angekündigt. Doch was hat diese Eiseskälte für einen Einfluss auf Ihre Mitarbeiter, deren Arbeitsleistung und somit auf Ihren Erfolg?
Besonders für Mitarbeiter in den Hoch- und Tiefbausektoren, welche vorwiegend draussen arbeiten, sind diese Tage besonders bitter. Kalte Temperaturen, vereiste Böden und Gerüste, Schnee und nasskalte Witterung erhöhen die Unfallgefahr und schaden der Gesundheit.
Eisige Kälte erschwert die Atmung oder verursacht Gelenkleiden. Anstrengende körperliche Arbeit bei grosser Kälte ist deshalb ungesund. Zudem erhöhen Wind und Schnee die Unfallgefahr.
Folgende Schutzmassnamen sollten getroffen werden:
- Bessere Planung, denn das Arbeiten bei Kälte braucht mehr Zeit
- Mehr Pausen zum Aufwärmen in geheizten Räumen und mit warmen Getränken
- Schutzkleidung (Handschuhe, warme und trockene Überkleider)
Bei ganz grosser Kälte, Eis und Schnee jedoch kann es sein, dass das Arbeiten im Freien unzumutbar wird und die Arbeit muss unterbrochen werden. Natürlich sind solche Arbeitsausfälle für Unternehmen mit finanziellen Folgen verbunden.
Für Arbeitgeber gibt es aber die Möglichkeit Schlechtwetterentschädigung (SWE) bei der Arbeitslosenkasse (ALV) zu beantragen. Die SWE leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle in bestimmten Erwerbszweigen.
Welche Erwerbszweige können davon profitieren? HIER (unter Info-Service Arbeitgeber) finden Sie eine Liste.
Ein Arbeitsausfall gilt als wetterbedingt, wenn infolge der schlechten Witterung die Fortführung der Arbeit trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist oder den Arbeitnehmenden nicht zugemutet werden kann und der Arbeitsausfall mindestens einen halben oder ganzen Tag dauert.
Korrekte Zeiterfassung wird vorausgesetzt
Für von wetterbedingten Ausfallstunden betroffene Arbeitnehmende muss eine betriebliche Arbeitszeitkontrolle (z.B. Stempelkarten, Stundenrapporte) geführt werden, welche täglich über die geleisteten Arbeitsstunden inkl. allfälliger Mehrstunden, die wetterbedingten Ausfallstunden sowie über sämtliche übrige Absenzen wie z.B. Ferien-, Krankheits-, Unfall- oder Militärdienstabwesenheiten Auskunft gibt.
Doch wie lange können Betriebe von der SWE profitieren? Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann innerhalb der 2-jährigen Rahmenfrist während sechs Monaten SWE ausgerichtet werden.
Weitere Informationen zur Schlechtwetterentschädigung finden Sie HIER (unter Info-Service Arbeitgeber). Gerne stehen auch wir für weitere Fragen zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Abwicklung solcher Personalaufgaben.