Michael informiert seinen Chef nach seinen Ski-Ferien, dass er infolge Grippe an drei Ferientagen das Bett hüten musste. Nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz, fordert Michael beim Chef den Nachbezug dieser drei Ferientage ein.
Muss nun der Chef die drei Krankheitstage gewähren obwohl Michael im Urlaub war?
Wird ein Arbeitnehmer während den Ferien nachweisbar derart krank, dass dem Ferienzweck der Erholung nicht mehr entsprochen werden kann, darf er die Ferien bzw. die Anzahl Krankheitstage nachbeziehen. Demzufolge gilt wer Arbeitsunfähig ist, ist nicht zwingend Ferienunfähig. Voraussetzungen für den Nachbezug der Ferientage; Die Erkrankung muss sich währen einer Reihe von Tagen hinziehen und nicht selbstverschuldet sein. Als selbstverschuldet gelten zum Beispiel ein Feriensonnenbrand oder ein Kater nach einem feucht fröhlichen Après-Ski.
Ebenfalls muss der Arbeitnehmer unverzüglich, also am Krankheitstag selber, den Chef über die Ferienunfähigkeit informieren und wird nachweispflichtig. Das heisst er muss ein Arztzeugnis vorweisen.
In diesem Fall hat Michael den Arbeitgeber erst nach seinen Ferien informiert und hat keinen Nachweis für seine Ferienunfähigkeit erbracht. Demzufolge hat er keinen Anspruch auf den Nachbezug der drei Ferientage.