Struktur, wo es menschelt.

Krank in den Ferien – Können die Tage nachbezogen werden?

Michael informiert seinen Chef nach seinen Ski-Ferien, dass er infolge Grippe an drei Ferientagen das Bett hüten musste. Nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz, fordert Michael beim Chef den Nachbezug dieser drei Ferientage ein.

Muss nun der Chef die drei Krankheitstage gewähren obwohl Michael im Urlaub war?

Wird ein Arbeitnehmer während den Ferien nachweisbar derart krank, dass dem Ferienzweck der Erholung nicht mehr entsprochen werden kann, darf er die Ferien bzw. die Anzahl Krankheitstage nachbeziehen. Demzufolge gilt wer Arbeitsunfähig ist, ist nicht zwingend Ferienunfähig. Voraussetzungen für den Nachbezug der Ferientage; Die Erkrankung muss sich währen einer Reihe von Tagen hinziehen und nicht selbstverschuldet sein. Als selbstverschuldet gelten zum Beispiel ein Feriensonnenbrand oder ein Kater nach einem feucht fröhlichen Après-Ski.

Ebenfalls muss der Arbeitnehmer unverzüglich, also am Krankheitstag selber, den Chef über die Ferienunfähigkeit informieren und wird nachweispflichtig. Das heisst er muss ein Arztzeugnis vorweisen.

In diesem Fall hat Michael den Arbeitgeber erst nach seinen Ferien informiert und hat keinen Nachweis für seine Ferienunfähigkeit erbracht. Demzufolge hat er keinen Anspruch auf den Nachbezug der drei Ferientage.

Beitrag teilen:

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Keinen Beitrag mehr verpassen?
Sie können sich auch jederzeit wieder von unserem Newsletter abmelden!

Ähnliche Artikel

Wenn Vereine Arbeitgeber werden

Wenn Vereine Arbeitgeber werden In diesem Artikel greifen wir Fragestellungen auf, welche Vereine betreffen. Schnell können diese nämlich in eine arbeitgeberähnliche Stellung gelangen und müssen

Fragen rund um Familienzulagen

Familienzulagen werfen sowohl in den Unternehmen wie auch bei Mitarbeitern immer wieder Fragen auf. Hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst: Stehen einem bei Krankheits- oder Unfallabsenzen

Quellensteuer – Revision 2021

Quellensteuer – Revision 2021 Ziel der Quellensteuerrevision per Januar 2021 ist die Beseitigung von Ungleichbehandlung zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen. Ausserdem dient die Revision

Newsletter!

Es ist ganz einfach: Alles, was wir brauchen, ist Ihre E-Mail und Ihre ewige Liebe. Aber wir begnügen uns mit Ihrer E-Mail.

HINWEIS: Sie werden anschliessend eine E-Mail von uns erhalten, worin Sie schlussendlich durch Klicken auf den Bestätigungslink den Newsletter abonnieren.
Sie können sich auch jederzeit wieder vom Newsletter abmelden.

NEWSLETTER?

Es ist ganz einfach: Alles, was wir brauchen, ist Ihre E-Mail und Ihre ewige Liebe.

Aber wir begnügen uns mit Ihrer E-Mail.

HINWEIS: Sie werden anschliessend eine E-Mail von uns erhalten, worin Sie schlussendlich durch Klicken auf den Bestätigungslink den Newsletter abonnieren.
Sie können sich auch jederzeit wieder vom Newsletter abmelden.