Struktur, wo es menschelt.

Das unglaubliche Potenzial der Generation Y

Ja der Tatort vom Sonntag, 22. Januar 2017 hat mich zu diesem Blogartikel bewogen. Der Titel dieses Tatorts „Schock“ trifft es zumindest bei mir auf den Punkt. In meiner täglichen Personalarbeit werde ich von Unternehmer immer wieder mit folgenden Aussagen konfrontiert:

– Die Jungen leben in einer Traumwelt.
– Sie möchten Selbstverwirklichung um jeden Preis und sind Lebemenschen
– Sie hängen den ganzen Tag in den Netzwerken von Social Media
– Sie wollen Erfolg und wenn es hart auf hart kommt sind sie nicht bereit zu leisten oder können sich nicht entscheiden.

Gleichzeitig erlebe ich in meiner Tätigkeit als Dozentin Studenten, welche unglaubliche Anforderungen erfüllen müssen oder glauben zu müssen. Sie haben Angst zu scheitern, auch weil die Gesellschaft sie für Fehler abstempelt. Sie haben einen wahnsinnigen Respekt davor ihre Potenziale zu entfalten. Ihre Talente zu leben und nicht den hohen Ansprüchen der Arbeitswelt, der Eltern, der Gesellschaft usw. gerecht zu werden. So erlebe ich nicht selten, dass Studenten sich mit der nächsten Ausbildung befassen, noch bevor die aktuelle abgeschlossen ist. Noch bevor sie den Erfolg und ihre Leistung gefeiert haben.

Ich persönlich sehe in der Generation Y ein wahnsinniges Potenzial für den Arbeitsmarkt, wenn man sie richtig einbindet. Diese Leute wollen in allem einen Sinn finden. Sie hinterfragen und geben sich nicht so leicht zufrieden und reflektieren ihr Verhalten aber auch die des Chefs. Nicht die Bezahlung steht im Vordergrund sondern die aktive Mitgestaltung im Job und die Vereinbarkeit mit der Familie oder dem Hobby. Sie wollen ernst genommen werden und nicht als unwissende Personen abgestempelt werden.

Also liebe Unternehmer, Chefs und Lehrer, gebt dieser Generation doch Verantwortung, Rahmenbedingungen und einen Vorschuss an Vertrauen. Gleichzeitig aber stützt sie mit eurer Erfahrung und lasst sie spüren, dass Scheitern kein Weltuntergang, sondern ein erster Schritt auf dem Weg zum Erfolg ist.





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